Energiegesetz (Schweiz)

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Basisdaten
Titel: Energiegesetz
Abkürzung: EnG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Energierecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
730
Ursprüngliche Fassung vom:26. Juni 1998
Inkrafttreten am: 1. Januar 1999
Letzte Änderung durch: 1. Juli 2012
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Energiegesetz (EnG) ist ein Bundesgesetz der Schweizerische Eidgenossenschaft, welches auf nationaler Ebene die Energiewirtschaft regelt. Es hat die ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung der Schweiz zum Ziel.[1] Hierbei soll die Bereitstellung, Verteilung und Nutzung der Energie wirtschaftlich, umweltverträglich, sparsame und rationell erfolgen,[1] und es sollen verstärkt einheimische und erneuerbare Energiequellen genutzt werden.[1]

Das EnG gilt mit wenigen Ausnahmen auch in Liechtenstein.[2]

Geschichte

→ Siehe auch: Schweizer Energiepolitik

Infolge der Ölkrise der 1970er-Jahre wurde in der Schweiz zunehmend über die Wichtigkeit der Energieversorgung diskutiert. Dennoch scheiterte 1983 ein erster Versuch, die Energieversorgung als nationale Aufgabe in die schweizerische Bundesverfassung aufzunehmen.[3] Erst die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 rückte die Frage wieder verstärkt ins öffentliche Interesse,[3] und im Jahr 1990 wurde mit dem Energieartikel (damals Art. 24, heute Art. 89) die Energiepolitik erstmals in der Bundesverfassung verankert.[4] Auf dieser Basis erließen zunächst einige Kantone entsprechende Kantonale Energiegesetze (siehe auch unten) und andere energiepolitische Vorschriften. Erst im Jahr 1998 folgte das unter der Führung des Bundesamtes für Energiewirtschaft entworfene Energiegesetz (EnG) und die dazugehörige Energieverordnung (EnV) auf Bundesebene. Beide traten mit Beginn des Jahres 1999 in Kraft.[4]

In den folgenden Jahren wurden Energiegesetz und -verordnung mehrfach revidiert, wobei insbesondere die Nutzung der Erneuerbaren Energien ein stärkeres Gewicht erhielt. Im Jahr 2000 wurde es außerdem durch das CO2-Gesetz ergänzt, welches ebenfalls große Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik hatte.

Kantonale Energiegesetze

Im Energiegesetz hat der Bund in einigen Bereichen die genaueren Regelungen den Kantonen überlassen. Auf dieser Grundlage haben nach 1999 alle Kantone sukzessive ein Kantonales Energiegesetz (KEnG oder EnergG) entweder neu erstellt oder, falls bereits zuvor ein entsprechendes Gesetz bestand, dieses revidiert und auf das nationale Energiegesetz abgestimmt. Zur Harmonisierung der kantonalen Energiegesetze wurde von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) als Empfehlung eine Mustervorlage erstellt.[5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c EnG, Art. 1
  2. Kundmachung vom 29. April 2014 der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II)
  3. a b Wichtige Zäsuren in der Schweizer Geschichte der Energieversorgung. In: energeia. Newsletter des Bundesamtes für Energie BFE. Nr. 3, Mai 2013, S. 4–8 (Online als PDF).
  4. a b Energiepolitik. Bundesamt für Energie, abgerufen am 10. September 2013.
  5. Kantonale Energiegesetze. Antwort des Bundesrates auf eine Einfache Anfrage von Hans-Jürg Fehr an den Nationalrat. Curia Vista - Geschäftsdatenbank der Bundesversammlung, 19. März 2003, abgerufen am 13. September 2013.