Entführungsfall Johannes Erlemann

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Der Entführungsfall Johannes Erlemann war eine deutsche Kindesentführung, die im Jahr 1981 stattfand.

Ablauf

Am 6. März 1981 wurde Johannes Erlemann, der elfjährige Sohn des Unternehmers Jochem Erlemann, entführt. Zum Zeitpunkt der Entführung befand sich der Vater des Entführten wegen Betrugsverdachtes in Untersuchungshaft.[1]

Die drei Entführer hatten das Opfer auf dem Heimweg von seinem Fahrrad gezogen und in einen Lieferwagen befördert.[2] Die Entführer sperrten das Opfer in einen 1,50 Meter breiten, zwei Meter langen und 1,60 Meter hohen Verschlag im Kölner Stadtwald.[3] Am 10. März erhielt die Familie eine Musikkassette mit der Aufnahme der Stimme des Entführten und einer Lösegeldforderung.[2] Die Lösegeldforderung belief sich zunächst auf 8 Millionen DM. Die als Unterhändler eingeschalteten Rechtsanwälte handelten die Entführer jedoch auf 3 Millionen DM herunter. Das Lösegeld konnte innerhalb dreier Tage durch Spenden von Bekannten der Familie Erlemann aufgebracht werden. Am 12. März 1981 wurde dann eine Anzeige im Kölner Express geschaltet, mit der signalisiert wurde, dass das Lösegeld bereit stünde.[1] Am 20. März 1981 wurde die Mutter des Opfers in ein Waldstück dirigiert, wo sie das Lösegeld in zwei Segeltuchtaschen in eine Holzkiste warf. Diese Kiste hatte keinen Boden und stand über dem rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Zwei Mittäter entnahmen das Geld von unten und entfernten sich unterirdisch mit einem Schlauchboot.[4]

Nach der Lösegeldzahlung ließen die Entführer das Kind frei.

Die drei Millionen Mark Lösegeld wurden nie komplett gefunden. 1.693.900 DM wurden von dem Anführer der Entführer in zwei Propangasflaschen versteckt. Diese wurden von der Polizei sichergestellt, die allerdings davon ausging, dass diese Flaschen Heizzwecken dienten. Die Gasflaschen wurden daher zunächst im Polizeipräsidium gelagert. Durch den Anwalt des Anführers der Entführer wurde mitgeteilt, wo dieser Teil der Beute sich befand.[4] Die an der Entführung Beteiligten wurden wegen Entführung beziehungsweise Beihilfe zur Entführung zu Haftstrafen zwischen 10 Jahren und 3 Jahren verurteilt.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b Eiskalte Profis, Der Spiegel, Heft 13/1981 vom 23. März 1981.
  2. a b Erst entführt und dann belagert, Kölner Stadt-Anzeiger vom 18. Februar 2013
  3. Entführer entschuldigt sich per Mail, Kölner Stadt-Anzeiger vom 20. Februar 2013
  4. a b Lösegeld im Präsidium, Der Spiegel 30/1982
  5. XY-Forum: Entführungsfall Johannes Erlemann. Studiofall vom 26. Juni 1981. Online auf azxy.communityhost.de.