Ersatzgesellschaft

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Als Ersatzgesellschaft bezeichnet man Pflanzengesellschaften, die sich durch Nutzungen, Anbaumaßnahmen des Menschen oder anschließend extensive Bewirtschaftung bzw. Aufgabe der Nutzung entwickeln konnten und z. T. nur durch diese Nutzungsform oder permanente Störungen der Vegetationsentwicklung erhalten werden können. Zum Beispiel gibt es in Mitteleuropa keine natürlichen Wiesen. Ersatzgesellschaften werden in Bezug auf das Konzept der potentiellen natürlichen Vegetation in Stufen der anthropogenen Beeinflussung eingeteilt (Hemerobie).

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