Erwerb
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Erwerb steht für:
- den Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung, siehe Kaufvertrag
- die wirtschaftliche geld- oder sachleistungsbringende Tätigkeit, die Erwerbstätigkeit
Siehe auch
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |