Erzieherische Maßnahme

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Eine Erzieherische Maßnahme ist ein in der Bundeswehr anerkanntes Führungsmittel, Gutwillige zu bestätigen, Leistungswillige zu fördern, Gleichgültige anzuspornen und Unwillige wirksam an ihre Pflichten zu erinnern.

Eine erzieherische Maßnahme dient nicht zur Bestrafung oder gar Vergeltung, sondern ausschließlich der Erziehung. Sie wird sowohl bei guten als auch bei schlechten Leistungen angewendet. Bei letzteren ist jedoch immer zu prüfen, ob es sich um einen Ausbildungs- oder einen Erziehungsmangel handelt.

In der Ausbildung zum Vorgesetzten wird daher gelehrt, die Frage zu prüfen: „Will der Soldat, aber kann es nicht (Ausbildungsmangel) oder kann der Soldat, aber will es nicht (Erziehungsmangel)?“

Arten

Die Erzieherischen Maßnahmen sind im "Erlass Erzieherische Maßnahmen" (EEM) festgelegt und werden in drei Kategorien eingeteilt:

Allgemeine Erzieherische Maßnahmen

Allgemeine Erzieherische Maßnahmen dürfen durch alle Vorgesetzten angewendet werden.

  • Bei guten Leistungen:
    • Dienstpausen
    • Herausstellen der besonderen Leistungen vor anderen
    • Lob
    • Meldung der besonderen Leistung an den nächsten Vorgesetzten oder an den Disziplinarvorgesetzten und deren Bekanntgabe an den Soldaten
    • Übertragung einzelner Aufgaben mit erhöhter Verantwortung

Zusätzliche Erzieherische Maßnahmen

Zusätzliche Erzieherische Maßnahmen dürfen nur angewandt werden

  • durch Kompaniefeldwebel gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der Einheit (die Stabs-/Oberstabsfeldwebel ausgenommen) und
  • durch Unteroffiziere mit Portepee und Offiziere, wenn sie nach § 1,2,3 und 5 der VorgV vorgesetzt sind, gegenüber den ihnen unterstellten Soldaten.

Als Zusätzliche Erzieherische Maßnahmen sind möglich:

  • Bei guten Leistungen:
    • Befreiung von bestimmten Dienstverrichtungen oder Ausbildungsabschnitten im Einzelfall
    • Übertragung oder Erweiterung von Führungsverantwortung für eine bestimmte Zeit
    • Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsabschnitts/Dienstabschnitts
  • Bei Mängeln:
    • Schriftliche Ausarbeitungen
    • Wiederholungsdienst bis zu einer Stunde

Besondere Erzieherische Maßnahmen

Besondere Erzieherische Maßnahmen dürfen nur durch Disziplinarvorgesetzte (z.B. Kompaniechef) angeordnet werden.

  • Bei guten Leistungen:
    • Aufhebung von Erzieherischen Maßnahmen
    • Förderung durch Erweiterung des Verantwortungsbereichs oder Weiterbildungsmaßnahmen
    • Vorzeitige Beendigung des Dienstes,
  • Bei Mängeln:
    • Einschränkung der Befugnisse eines Vorgesetzten zur selbständigen Anwendung einzelner Erzieherischer Maßnahmen
    • Versagen von Nachtausgang an Tagen, auf die ein Dienst für den betroffenen Soldaten folgt Diese Maßnahme ist nur gegen Mannschaften während der Grundausbildung zulässig
    • Zusatzdienst als Wiederholungsdienst zum Erreichen eines Ausbildungsziels.

Siehe auch

Weblinks