Europäischer Berufsausweis

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Der Europäische Berufsausweis (englisch European Professional Card, kurz: EPC) ist ein elektronisches Zertifikat und soll die Anerkennung der beruflichen Qualifikation beim Wechsel zwischen EU-Staaten erleichtern.[1] Die entsprechende Richtlinie wurde im Jahr 2013 vom Europäischen Parlament verabschiedet.[2]

Das Europäische Parlament entschied am 9. Oktober 2013 eine Modernisierung der Berufsqualifikationsrichtlinie und am 28. Dezember 2013 erfolgte die Veröffentlichung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Änderung beinhaltet u. a. eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikationen für eine begrenzte Zahl von Berufen, sowie Einführung einer „European professional card“ (Europäischer Berufsausweis).

Es handelt sich um ein elektronisches Verfahren, mit dem Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) anerkannt werden. Von annähernd 800 Berufen, die in der EU reguliert werden, sollen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte und Architekten direkt anerkannt werden.[3]

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 18. Januar 2016 Zeit, die Regelung umzusetzen.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. bibb.de: S. 2: Der Europäische Berufsausweis
  2. 18. Juni 2013 Modernisierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie beschlossen
  3. aerzteblatt.de vom 9. Oktober 2013: Europäischer Berufsausweis soll Mobilität von Ärzten fördern
  4. welt.de: Ein Europa-Berufsausweis für alle Fachkräfte