FTZ 123 D 12

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Die FTZ 123 D 12 ist eine in Deutschland gebräuchliche Schnittstelle von Telefonanlagen zum Anschluss einer Tür-Freisprecheinrichtung, ursprünglich kontrolliert vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ).

Die „123 D 12 Rahmenregelung für Anlagen nach Ausstattung 1“ vom Januar 1988 enthielt die betreffende Spezifikation vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, in der für die Schnittstelle festgelegt war:[1]

Wie die Signalisierung erfolgt, bleibt offen. Der Spezifikation genügt, wenn eine separate Klingelanlage notwendig ist und die Türsprechstelle angerufen werden muss.

Einzelnachweise

  1. Helmut Kropp: Tür-Freisprechanlagen und die "123 D 12". BATELCO GmbH, November 2002, abgerufen am 14. September 2012.