FTZ 123 D 12
Die FTZ 123 D 12 ist eine in Deutschland gebräuchliche Schnittstelle von Telefonanlagen zum Anschluss einer Tür-Freisprecheinrichtung, ursprünglich kontrolliert vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ).
Die „123 D 12 Rahmenregelung für Anlagen nach Ausstattung 1“ vom Januar 1988 enthielt die betreffende Spezifikation vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, in der für die Schnittstelle festgelegt war:[1]
- kein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz,
- gleichstromfreie ab-Schnittstelle,
- 2 potentialfreie Relaiskontakte für mindestens 24 Volt und 0,3 Ampere, davon
- 1 Schließer mit mindestens 3 Sekunden Einschaltdauer für Türöffner,
- 1 Schließer für andere Zwecke,
- Betätigung des Türöffners durch das Impulswahlverfahren.
Wie die Signalisierung erfolgt, bleibt offen. Der Spezifikation genügt, wenn eine separate Klingelanlage notwendig ist und die Türsprechstelle angerufen werden muss.
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Kropp: Tür-Freisprechanlagen und die "123 D 12". BATELCO GmbH, November 2002, abgerufen am 14. September 2012.