Fabrikationsrisiko

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Unter Fabrikationsrisiko wird allgemein ein Gefahrenpotential verstanden, welches eine Herstellung, eine Lieferung oder eine Übernahme einer Ware unzumutbar oder unmöglich macht.[1]

Gebräuchlich ist der Begriff in einer spezielleren Bedeutung bei Außenhandelsgeschäften. Hier bezeichnet er das Risiko eines Exporteurs, dass seine Ware wegen

  • politischer Probleme beispielsweise als Folge eines Embargos,
  • wirtschaftlicher Probleme des Importeurs oder
  • Vertragsbruch des Importeurs

nicht versandt werden kann.

Handelt es sich bei der Ware um Spezialanfertigungen, beispielsweise eine Sondermaschine, gibt es für den Exporteur keine alternative Verwertungsmöglichkeit, oft auch nicht für bereits bezogene Teile. Damit können erhebliche Forderungsausfälle eintreten.

Diese Risiken gilt es abzusichern. Dazu dienen in Außenhandelsverträgen

Zur Absicherung des Ausfallrisiko während der Produktionszeit kann auch im Rahmen der sogenannten Hermesdeckungen, der staatlichen Exportkreditversicherung, durch Private eine Fabrikationsrisiko-Garantie und öffentliche Abnehmer eine Fabrikations-Bürgschaft abgeschlossen werden. Diese übernimmt allerdings nur die entstandenen Selbstkosten bis maximal zur Höhe des Auftragswertes.[2]

Einzelnachweise

  1. Lang, Franz P. (Hrsg.); Deutsche Bank (Hrsg.): Außenwirtschafts-Alphabet : Begriffe des Auslandsgeschäfts von A-Z. Frankfurt a. M.: Deutsche Bank, 1998. S. 181
  2. Stahr, Gunter; Busch, Rainer; Flemming, Günther; Lehr, Wolfgang: Außenwirtschaftsalphabet. 8. überarb. Aufl. Köln: Bank-Verlag, 2006. S. 144