Fachzahnarzt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. August 2015 um 14:08 Uhr durch JamesP (Diskussion | Beiträge) (fixed typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Fachzahnarzt ist eine Gebietsbezeichnung für einen Zahnarzt, die nach der Approbation und einer erfolgreich absolvierten postgradualen drei- bis vierjährigen Weiterbildung erlangt wird.

Die erforderlichen Leistungs- und Befähigungsnachweise sind in Deutschland durch die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer geregelt.[1]

Arten von Fachzahnärzten

Zahnärzte in der Deutschen Demokratischen Republik hatten die Berufsbezeichnung Stomatologe. Dem Studium der Stomatologie konnte seit 1961 zeitweise eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für allgemeine Stomatologie folgen. Darüber hinaus gab es den Fachzahnarzt für Kinderstomatologie, den Fachzahnarzt für orthopädische Stomatologie, den Fachzahnarzt für Sozialhygiene und den Fachzahnarzt für Kieferchirurgie. Nach der Wiedervereinigung wurden diese Titel abgeschafft, dürfen aber weitergeführt werden.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer. abgerufen am 1. Oktober 2014
  2. H. J. Staehle: Die Geschichte der Fachzahnärzte in Deutschland, Deutscher Ärzte-Verlag, Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift , 2010; 65 (4). S. 208. Abgerufen am 15. April 2015.