Oralchirurgie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundeszahnärztekammer[1], § 14 (2)) umfasst.

Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie[2] und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO[1], § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO[1], § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.

Die MWO[1] listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:

[Bearbeiten] Berufsverbände

Der „Berufsverband deutscher Oralchirurgen“ ist die Vereinigung von Oralchirurgen.

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b c d Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer
  2. Musterweiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, § 12a. f.

[Bearbeiten] Weblinks

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen