Feldschütze

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Die Feldschützen (sing. auch Feldschütze, Feldschütz, Flurschütze oder Feldhüter) ist die Bezeichnung für einen historischen Truppenteil des ausgehenden Mittelalters und später angestellten Personen von Gemeinden zum Schutz der Felder.

Truppenteil

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts, als die Artillerie noch keine Waffengattung, sondern eine Zunft war, bezeichnete man die Artilleristen als Feldschützen, im Gegensatz zu den Büchsenmeistern, die die Mauerbrecher bedienten, und zu den Feuerwerkern, die die Böller unter sich hatten. In Adelungs Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 heißt es dazu: Ehedem pflegte man auch die Büchsenmeister, Constabler und Kanonier Feldschützen zu nennen.[1]

Flurwärter

Feldschützen sind Flurwärter, denen die Sicherheit auf den Feldern oblag, die landwirtschaftlich genutzt wurden. Sie sollten potenzielle Diebe davon abhalten, Gemüse und Obst zu entwenden oder tatsächliche Diebe auf frischer Tat stellen. Die Feldschützen waren mit einem Gewehr, später Pistole, bewaffnet und bis in die 1970er Jahre mit diesem Aufgabenschwerpunkt im Einsatz. Andere regionale und örtliche Bezeichnungen sind Flurschütz, in Bayern Flurer oder Escher, im alemannischen Raum Bannwart, in Schwaben Feldhirt, an andern Orten Feldvogt, Feldwächter, Pfändemann, Pfänder.[2] Regulatorische Grundlage hierfür bildete z. B. in Rheinland-Pfalz die Dienstanweisung für die Feldschützen im Gebiet des Volksstaat Hessen, die noch 1954 unverändert in Kraft war.[3]

Auch heute noch obliegt diesen kommunalen Ordnungskräften die Überwachung unberechtigter Nutzung von Wirtschaftswegen. Darüber hinaus soll durch den Feldschutz der illegalen Müllentsorgung vorgebeugt werden. Durch die Präsenz in den Gemarkungen kann der heute wieder zunehmende Diebstahl landwirtschaftlicher Spezialkulturen und die mutwillige Verwüstung landwirtschaftlicher Flächen erfolgreich reduziert werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Feldschütz, der - Zeno.org
  2. Feldhüther, der - Zeno.org
  3. Julius Schreitter (Geschäftsführer des Gemeindetages Rheinland-Pfalz): Dienstanweisung für die Feldschützen (im Gebiet des ehem. Volksstaates Hessen) vom 17. Dezember 1904, Deutscher Gemeindeverlag, Mainz, 1954