Fischgeschwänzt
Der Begriff fischgeschwänzt ist ein Fachausdruck in der Heraldik und wird bei der Wappenbeschreibung verwendet, wenn Menschen oder Wappentiere von der Hüfte abwärts mit einem Fischschwanz im Wappen dargestellt werden, der auch gespalten sein kann, wie es bei der Meerfrau vorkommt.
Zu den fischgeschwänzten Gestalten sind Tritonen, Seepferde, Fischgreif, Seelöwe, Meerfrau, Wasserfrau und andere Phantasiegestalten hinzuzurechnen. In älteren heraldischen Schriften werden Tiere mit Fischschwanz auch Mörwurm genannt.[1]
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Hase, fischgeschwänzt (Stadt- & Landgemeinde Parchwitz (Prochowice), Polen) (Hasenfisch)[2]
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zwei fischgeschwänzte Löwen als Schildhalter im Wappen des Kent County Council (Seelöwe)
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zwei fischgeschwänzte Pferde als Schildhalter im Wappen von Almere (Seepferde)
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zwei fischgeschwänzte Schildhalter
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fischgeschwänzter Hund (Hundfisch)[2]
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Einhorne als zwei fischgeschwänzte Schildhalter (Einhornfisch)[2]
Literatur
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984.