Gaius Livius Drusus (Jurist)

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Gaius Livius Drusus war ein vorklassischer römischer Jurist. Er war Sohn des gleichnamigen Konsuls von 147 v. Chr. und Bruder des Marcus Livius Drusus, der 112 v. Chr. dasselbe Amt bekleidete. Da er blind war, kam er selbst für ein Amt in der öffentlichen Verwaltung nicht in Betracht. Seine Responsen werden jedoch noch von Publius Iuventius Celsus zitiert.[1]

Quellen zu Gaius Livius Drusus sind Cicero, Tusculanae disputationes 5,112; Brutus 109 und Valerius Maximus 8,7,4.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Digesten 19,1,38,1.