Gelegenheitsgesellschaft

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Gelegenheitsgesellschaft bezeichnet

  • eine Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft); die Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen, die einen oder mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durchführen; zumeist im Baugewerbe
  • ein Konsortium; eine vertragliche Verbindung zwischen Unternehmen; zumeist im bankgeschäftlichen Bereich