Georg Heitlinger

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Georg Heitlinger (* 26. August 1970 in Bruchsal[1]) ist ein deutscher Landwirt, Politiker (seit 2009 FDP/DVP, davor CDU). Seit 2021 ist er Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg.[2]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heitlinger besuchte die Schule in Eppingen bis zum Abitur, absolvierte eine Ausbildung zum Handelsfachwirt und zudem eine landwirtschaftliche Ausbildung. Er übernahm 1997 den elterlichen Bauernhof in Eppingen-Rohrbach und betreibt dort insbesondere Geflügelhaltung nach nachhaltigen Grundsätzen.

Heitlinger ging gerichtlich gegen den Absatzfonds der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) vor,[3] die sich daraufhin 2009 auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts[4] auflöste.

Heitlinger ist katholisch, verheiratet und hat vier Kinder.

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heitlinger gehört dem Gemeinderat von Eppingen seit 2004 an, seit 2011 ist er zusätzlich Ortsvorsteher von Eppingen-Rohrbach. Von 2006 bis 2009 war er Stadtverbandsvorsitzender der CDU Eppingen. Seit 2021 ist er Stadtverbandsvorsitzender der FDP Eppingen. Er wurde 2019 in den Kreistag des Landkreises Heilbronn gewählt. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021 zog er über ein Zweitmandat im Landtagswahlkreis Eppingen in den Landtag von Baden-Württemberg ein.

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise Nr. 19 Eppingen und Nr. 20 Neckarsulm über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021 (Online, 360 kB)
  2. Gewählte Bewerber(innen) – Landtagswahl 2021 – Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Abgerufen am 29. März 2021.
  3. Susanne Amann, DER SPIEGEL: Klage gegen Agrarverband: Bauer Heitlinger bekämpft das System. Abgerufen am 29. März 2021.
  4. Bundesverfassungsgericht - Presse - Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Abgerufen am 29. März 2021.