Gewerberecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Oktober 2012 um 22:20 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (Tippfehler entfernt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gewerberecht steht für:

  • allgemein die Rechtsordnung der Berufswelt, siehe Gewerbe

nationale Rechtsgebiete: