Giftschrank

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Der Giftschrank hält gesetzlich eingestufte Gifte (T+ und T) in Apotheken, Krankenhäusern, Schulen und Laboratorien unter Verschluss. Dabei handelt es sich um einen verschließbaren Schrank, in dem besonders gefährliche Medikamente sowie Gifte aufbewahrt werden, sowie umgangssprachlich um einen Schrank, in dem Bücher oder Filme unter Verschluss gehalten werden, die aus politischen, moralischen oder sonstigen Gründen nicht jedem zugänglich sein sollen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Verwendung in Apotheken [Bearbeiten]

Venena (lat. Venenum = Gift) sind Substanzen, die nach dem Arzneibuch in einem besonderen Schrank unter Verschluss „sehr vorsichtig zu lagern“ sind. Nach dem Gefahrstoffrecht werden diese Substanzen häufig als „sehr giftig“ eingestuft. Das Gefahrstoffrecht gilt nicht für Fertigarzneimittel, sondern nur für Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften (ätzend, leicht entzündlich, umweltgefährlich). Die Einstufung eines Stoffes kann sich ändern, so musste früher Coffeinum mit einem Totenkopfetikett beklebt im Giftschrank lagern (früher „giftig“ T). Heute ist Coffein nach dem Arzneibuch nur noch „vorsichtig zu lagern“, also von den übrigen Arzneimitteln getrennt und in einem Standgefäß mit roter Schrift auf weißem Grund („Separanda“; inzwischen „gesundheitsschädlich“ Xn).[2]

Umgangssprachliche Bedeutung [Bearbeiten]

Hauptartikel: Remota

In Museen, Bibliotheken und Archiven werden auch inhaltlich heikle oder (zeitlich) gesperrte Objekte (Aktensperre) in dem Giftschrank (im Fall inhaltlich heikler Werke auch Remota genannt) aufbewahrt, weniger um diese Objekte zu schützen, sondern, weil die Information nicht jedermann zugänglich gemacht werden darf oder soll, aus welchem Grund auch immer; so zum Beispiel viele Dokumente, Bücher, Objekte und Kunstwerke aus der NS-Zeit.[3] Es wurde insbesondere als ein umgangssprachliches Synonym für Sperrbibliotek in der ehemaligen DDR gebraucht.[4]

Der Inhalt sogenannter Giftschränke wird immer wieder ergänzt und überprüft, nach Änderungen von politischen Gegebenheiten oder nach Ablauf von Sperrfristen werden bestimmte Objekte aus der Sperre entlassen. So zeigte zum Beispiel die Bayerische Staatsbibliothek in München vom 2. Oktober bis 17. Dezember 2002 in einer Sonderausstellung: „Der Giftschrank. Remota: Die weggesperrten Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek“ einige Objekte, die im dortigen Hause bisher der Öffentlichkeit vorenthalten wurden.

Im Rundfunk werden im (virtuellen) „Giftschrank“ auch Mitschnitte von Pannen aufbewahrt. Zudem werden bei Fernsehsehanstalten in einem (virtuellen) Giftschrank nicht veröffentlichte Filme und Beiträge verwahrt, die aus inhaltlichen oder rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden dürfen oder wo ein Verbot besteht, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum Beispiel sind sechs Tatortfolgen mit einem senderinternen Sperrvermerk belegt und für jede zukünftige Ausstrahlung bis auf Weiteres gesperrt.[5]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Giftschrank, duden.de, abgerufen am 11. März 2012
  2. Der Umgang mit Gefahrstoffen (PDF; 207 kB), Die PTA in der Apotheke 31 (2002), Heft 1 auf PTA-aktuell.de, abgerufen am 20. März 2012
  3. Siegfried Lokatis und Ingrid Sonntag: Heimliche Leser in der DDR. Kontrolle und Verbreitung unerlaubter Literatur, Ch. Links Verlag 2008, S. 191 online auf Google Bücher
  4. Ian Jarvie, Karl Milford und David Miller: Karl Popper, a Centenary Assessment: Life and Times, and Values in a World of Facts, Ashgate Publishing Limited, S. 191 online auf Google Bücher
  5. Tatorte im Giftschrank: Verbotene Früchte, Francois Werner und Dominik Pieper in tatort-fundus.de, abgerufen am 20. März 2012

Siehe auch [Bearbeiten]