Greve (Amt)
Greve (oder auch Grebe, Grefe, Gräffe oder auch Heimbürger) war in manchen Gegenden Deutschlands die Amtsbezeichnung eines Dorfvorstands, Schultheißen oder Dorfrichters.
Im Aachener Raum sind die Bezeichnungen „Greve“ und „Griev“ für „Zunftvorsteher“ oder „Gildemeister“ belegt, ebenso die Amtsbezeichnung „Holzgreve“ aus dem Forstverwaltungswesen.
Der Greve unterstand dem Gerichtsherren des jeweils übergeordneten Amtes.
Etymologie
Die Bezeichnung ist abgeleitet vom althochdeutschen „gravio“, dem mitteldeutschen „grebe“ und dem mittelniederdeutschen „greve“; verwandt sind die altenglische Amtsbezeichnung gerefa, neuenglisch reeve, daneben high-reeve und Hogrefe.
Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm sagt dazu:
- GREBE, m., dorfvorsteher, specif. hess.: schultheisz, die man auf den dörfern im land zů Hessen greben nennet KIRCHHOF wendunmuth 1, 178 Österley; vgl. VILMAR 136; aus grêve, der md. form für grâve. auch als familienname in Hessen verbreitet.[1]
- GREVE, m., was grebe (s. d.): gerade so hat sich in manchen gegenden Deutschlands der name greve oder grebe für den dorfvorsteher bis auf die neuesten zeiten erhalten SAVIGNY gesch. d. röm. rechts 1, 236; 'griev, in hiesigen urkunden greve, zunftvorsteher' MÜLLER-WEITZ aach. 74.[2]
Greve oder Grebe kann auch eine Variante der Standesbezeichnung Graf sein, die vom althochdeutschen „gravo“ abgeleitet ist.
Das Wort ist mit den französischen „le greffe“ (= Geschäftsstelle, Sekretariat) und „le greffier“ (Urkundsbeamter) verwandt, ebenso mit dem noch heute auf Jersey und Guernsey gebräuchlichen „greffier“ (= Amtsschreiber).[3]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.woerterbuchnetz.de/DWB?bookref=9,1,10
- ↑ http://woerterbuchnetz.de/DWB?bookref=9,248,57
- ↑ http://www.statesassembly.gov.je/about/statesgreffe/Pages/AboutStatesGreffe.aspx