Hauptstraße

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Dieser Artikel behandelt die Hauptstraße im umgangssprachlichen Verständnis; für weitere Bedeutungen siehe Hauptstraße (Begriffsklärung).

Als Hauptstraße (auch Hauptverkehrsstraße) wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Straße mit hohem Verkehrsaufkommen und einer wichtigen Verbindungsfunktion bezeichnet. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch auch in den technischen Straßenbaurichtlinien definiert. Die RAS-N weist der Hauptverkehrsstraße eine Straßenkategorie zu. Das Gegenteil zu Hauptstraße bildet die Nebenstraße, da sie eine geringere verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung besitzt.

[Bearbeiten] Eigenschaften

In Deutschland sind Hauptstraßen bevorrechtigte Stadtstraßen mit hoher verkehrlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Hauptstraßen können dabei sowohl die Funktion einer Bundesstraße, Landes-, Kreis- oder einer Gemeindestraße übernehmen.

Sie müssen bestimmte bauliche Kriterien erfüllen, welche über die reine Fahrgeometrie der anderen Stadtstraßen hinausgeht. Die Fahrbahnbreite bei zweistreifigen Straßen sollte beispielsweise in der Regel 6,50 m betragen, kann aber bei geringem Schwerlast- und Busverkehr auf 5,50 m vermindert werden. Bei hohem Schwerlastverkehr kann die Breite auch auf 7,00 m erhöht werden. In Bereich von engen Kurvenradien ist die Fahrbahn zusätzlich aufzuweiten. Um Fußgängern die Überquerung der Fahrbahn zu erleichtern sollten Verkehrsinseln angeordnet werden. Für die Gestaltung von Hauptstraßen werden in Deutschland die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt) angewandt.

Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften werden in Deutschland nicht als Hauptstraßen, sondern nach ihrer Baulast als Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße bezeichnet.

[Bearbeiten] Siehe auch

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