Hoheitsbetrieb

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Hoheitsbetriebe sind Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG sowie R 9 KStR). Sie sind zu unterscheiden von den Betrieben gewerblicher Art.

Rechtslage in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hoheitsbetriebe unterliegen in Österreich nicht der Körperschaftssteuer. Als solche gelten jedenfalls Wasserwerke (überwiegend zur Trinkwasserversorgung), Forschungsanstalten, Wetterwarten, Friedhöfe, Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung, zur Desinfektion, zur Müllbeseitigung und zur Leichenverbrennung (vgl. § 2 Abs. 5 KstG).