i. V. m.

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i. V. m. (Österreich, auch: iVm) ist die Abkürzung für „in Verbindung mit“, welche hauptsächlich in den Rechtswissenschaften bei Vergleichen und Hinweisen auf mehrere Paragraphen oder Absätze, die miteinander in Zusammenhang stehen, Verwendung findet.

Beispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung und Frist des Widerspruchs (Verwaltungsgerichtsordnung):

„Vgl. § 70 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 VwGO.“

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: iVm – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen