Paragraph

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Der Paragraph (griechisch: parágraphos = das Danebengeschriebene) dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum, wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern. Er wird in der Regel zur besseren Bezugnahme (insbesondere bei Gesetzestexten) in Absätze, Sätze, Nummern und Buchstaben (literae) unterteilt (in Österreich Ziffern ("Z") für Nummern gebräuchlich) und ist in Gesetzeskommentaren zusätzlich mit Randnummern (Rn) bei Gerichtsentscheidungen auch mit Randziffern (Rz) versehen. Völkerrechtliche Verträge, Gesetze des öffentlichen Rechts sowie Europäische Rechtsakte Verordnung und Richtlinie sind meist anstelle von Paragraphen durch Artikel gegliedert. In der Schweiz ist dies bei sämtlichen Bundesgesetzen der Fall, in Deutschland beim Grundgesetz sowie bei den daher auch so genannten Artikelgesetzen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Paragraphenzeichen

Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen „§“ verwendet. Bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen, werden zwei Paragraphenzeichen nebeneinandergestellt: „§§“. Die Herkunft unseres Paragraphenzeichens ist umstritten und wird im Artikel Paragraphenzeichen diskutiert.

[Bearbeiten] Schreibweise

Die neue deutsche Rechtschreibung hat, wie bei allen zusammengesetzten Wörtern mit -graph, als bevorzugte neue Schreibweise Paragraf – neben der bisherigen Schreibung mit "ph" – festgelegt. Auch der Duden empfiehlt die Schreibung mit "f", [1] die sich in der Presse größtenteils durchgesetzt hat, nicht aber in der Fachsprache.

[Bearbeiten] Lesebeispiele

In deutschen Bundesgesetzen werden bei Zitaten von Gesetzesstellen, Absätze, soweit sie nach dem Paragraphen stehen, immer abgekürzt (Abs. oder Nr.), also:

  • § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • § 433 Abs. 1 S. 2 BGB
  • § 50 Abs. 3 BGB, Rn 5 (Palandt, 65. Aufl., Kommentar zum BGB).

Eine insbesondere in der Rechtswissenschaft ebenfalls gängige (weil kürzere) Schreibform ist folgende:

  • § 346 II 1 Nr. 3 BGB: Paragraph 346, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • § 19 S. 1 KrW-/AbfG: Paragraph 19, Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

In Deutschland eher unüblich sind folgende Schreibweisen:

  • § 25.2 StGB oder § 25 (2) StGB: Paragraph 25, Absatz 2 des Strafgesetzbuches

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Duden: Die deutsche Rechtschreibung, Bibliographisches Institut (Dudenverlag), Mannheim, 25. Aufl. 2009 ISBN 978-3-411-04015-5

[Bearbeiten] Literatur

  • Manfred Harder: Der Paragraph. In: Klaus Slapnicar (Hrsg.): Tradition und Fortentwicklung im Recht. Festschrift zum 90. Geburtstag von Ulrich von Lübtow. Schäuble, Rheinfelden u. a. 1991, ISBN 3-87718-933-4, S. 9–13 (Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. Recht 33).
  • Christian Ahcin, Claudia Carl: Der Paragraph – ein obskures Subjekt des Rechts. Zur Geschichte eines Zeichens. In:Juristenzeitung 1991, S. 915–917.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Paragraph – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary Wiktionary: Gummiparagraph – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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