Integrationsvereinbarung (Österreich)

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Die Integrationsvereinbarung ist ein Teil des Fremdenrechts in Österreich und hat laut Gesetzestext das Ziel, Migranten durch den Erwerb von Sprachkenntnissen die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich zu ermöglichen.

Inhalt

Die Integrationsvereinbarung ist seit 2003 in Kraft, derzeit gilt die 2011 reformierte Fassung. Konkret fordert Österreich von Migranten, dass sie innerhalb von zwei Jahren Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Zur Erreichung dieses Ziels ist je nach Bedarf der Besuch von speziellen Alphabetisierungs- und Deutsch-Integrationskursen vorgesehen. Die Migranten müssen diese Kurse grundsätzlich selber bezahlen. Je nach Aufenthaltstitel refundiert die Republik Österreich aber bis zu 50 Prozent der Kosten bei Deutsch-Integrationskursen und 100 Prozent der Kosten bei Alphabetisierungskursen, wenn die Kursteilnehmer innerhalb einer gewissen Zeit die Abschlussprüfung bestehen. Damit hat die Migrantin bzw. der Migrant die Integrationsvereinbarung erfüllt und ihr bzw. sein Aufenthaltstitel kann verlängert werden.

Für die Qualitätssicherung und administrative Abwicklung der Alphabetisierungs- und Deutsch-Integrationskurse sowie der Abschlussprüfungen und für die Auszahlung der Unterstützungszahlungen ist der Österreichische Integrationsfonds verantwortlich.

Weblinks