International Payment Instruction

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Der IPI (International Payment Instruction) Einzahlungsschein ist ein europaweit einheitlicher Zahlungs-Beleg. Entwickelt wurde dieser von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und vom Europäischen Komitee für Bankstandards (ECBS).[1]

Das Erscheinungsbild ist für alle teilnehmenden Länder vorgeschrieben. Der standardisierte IPI-Beleg kann in praktisch allen europäischen Ländern und mit den meisten europäischen Währungen verwendet werden. Er ermöglicht eine automatisierte Zahlungsabwicklung und kann sowohl für nationale wie auch für internationale Zahlungen eingesetzt werden.

Mit der Einführung des Europäischen Zahlungsraums (SEPA) und dessen Zahlungsmöglichkeiten gilt der IPI-Beleg als weitgehend obsolet.

In der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wird der IPI-Einzahlungsschein aber noch für die Ausführung von manuellen SEPA-Zahlungen verwendet.[2] Elektronisch erfasste IPI-Überweisungen werden von den Banken als SEPA konforme Zahlungen interpretiert und entsprechend als solche ausgeführt.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. CLEARIT, Schweizer Fachzeitschrift für den Zahlungsverkehr, Ausgabe 59/Mai 2014
  2. St.Galler Kantonalbank, Der IPI-Beleg (Memento des Originals vom 24. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sgkb.ch
  3. Schaffhauser Kantonalbank, IPI-Beleg Zahlung mit IBAN (Memento des Originals vom 6. April 2015 im Webarchiv archive.today)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.shkb.ch