Internationalisierung

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Der Begriff Internationalisierung bezeichnet

  • in Bezug auf Organisationen und besonders Unternehmen die Ausweitung der Tätigkeiten auf andere Staaten, etwa durch Aufbau von Teilunternehmen im Ausland, siehe Unternehmen (Internationalisierung)
  • in der Software-Entwicklung die Planung, Entwicklung und Umsetzung eines Programms, das sich leicht an alle möglichen Sprachen und Kulturen anpassen lässt, siehe Internationalisierung (Softwareentwicklung).
  • die Erweiterung der Zuständigkeit hinsichtlich eines bestimmten Prozesses auf mehrere Staaten. (Internationalisierung einer Ausbildung; Internationalisierung eines Konflikts).
  • im Völkerrecht die Beschränkung der Gebietshoheit eines Staates über ein bestimmtes Territorium zugunsten mehrerer Staaten oder der ganzen Völkerrechtsgemeinschaft.
  • in Konkurrenz zum Begriff Globalisierung die fortschreitende Vernetzung internationaler Wirtschaftsprozesse. "Internationalisierung" ist insofern genauer, da ein Großteil des Globalisierungs-/Internationalisierungsprozesses nicht global (d.h. weltweit) sondern international (d.h. v.a. zwischen den industrialisierten Nationen) abläuft.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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