Isotelie

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Isotelie (griech.: isotéleia = Gleichheit der Pflichten), bedeutete in der griechischen Antike die bürgerliche Gleichstellung eines Fremden mit den eigentlichen Bürgern.[1]

Sie wurde in zwischenstaatlichen Verträgen vereinbart. Darin lag in der Regel eine besondere Gunst, die angesehenere Staaten gewährten.[2]

Insbesondere in hellenistischer Zeit gehörten die Epigamie (Recht zur Heirat) und die Enktesis (das Recht zum Grundstückserwerb im Inland) zu den wichtigsten Vertragsbestimmungen bei derartigen Vereinbarungen.[3] Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Grenz-, Isopolitie- und Bündnisvertrag zwischen Aitolischem und Akarnanischem Bund 263/62 v. Chr.[4]

Im Mittelalter wurde mit dem Ausdruck Isotelie eine Vergünstigung bezeichnet, wodurch die Schutzgenossen (Hintersassen) in Bezug auf Leistungen an den Staat den Bürgern gleichgestellt wurden und auch Grundeigentum erwerben durften, ohne dass sie deswegen in die Rechte des Staatsbürgertums eintraten.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilfried Gawantka: Isopolitie. Ein Beitrag zur Geschichte der zwischenstaatlichen Beziehungen in der griechischen Antike (= Vestigia. 22). Beck, München 1975, ISBN 3-406-04792-0 (Zugleich: Frankfurt am Main, Universität, Dissertation 1972, unter dem Titel: Zwischenstaatliche Isopolitievereinbarungen.).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Georg Friedrich Schömann: Griechische Alterthümer. Band 1: Das Staatswesen. Weidmann, Berlin 1855, S. 356.
  2. Wilhelm Wachsmuth: Hellenische Alterthumskunde aus dem Gesichtspunkte des Staats. Band 1. 2., umgearbeitete und vermehrte Auflage. Schwetschke und Sohn, Halle 1846, S. 170.
  3. online-Lexikon Sphinx-Suche (Memento des Originals vom 7. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sphinx-suche.de
  4. Vertragstext