Istkosten

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Istkosten sind die in einer vergangenen Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten. Bei der Analyse von Abweichungen zwischen Ist- und Plankosten werden sie als Produkt aus Istbeschäftigung und Istkostensätzen ausgedrückt.

mit

: Istkosten

: Istbeschäftigung

: Istkostensatz

Istkostenrechnung

Hauptaufgabe der Istkostenrechnung ist die Nachkalkulation der Kostenträger sowie die Ermittlung des Periodenergebnisses. Die Istkostenrechnung gibt Aufschluss darüber, welche Kostenarten in welcher Höhe in der abgeschlossenen Periode angefallen sind. In der Ist-Kostenrechnung wird der betriebsbedingte Güter- und Dienstleistungsverkehr erfasst. Die Erfassung erfolgt nach der Leistungserstellung. Darüber hinaus spiegeln sich in der Ist-Kostenrechnung Zufallsschwankungen der Rechnungsperiode wider, was sich als Nachteil erweist. Die angefallenen Kosten werden zunächst in der Kostenartenrechnung pro Monat, Vierteljahr oder Jahr erfasst.

Da alle Kosten auf das Produkt „überwälzt“ werden, spricht man vom so genannten Kostenumwälzungsprinzip.

Die Istkostenrechnung liefert der Unternehmensleitung die Informationen darüber, in welcher Höhe tatsächlich Kosten angefallen sind. Kein Kostenrechnungssystem kommt also ohne Istkosten aus: Zum einen besteht die gesetzliche Forderung, die tatsächlichen Aufwendungen nachzuweisen (externes Rechnungswesen), zum anderen benötigt man zur Wahrnehmung der Kontroll- und Steuerungsfunktion im Unternehmen durch die Soll-Istvergleiche auch die Ergebnisse der Istkostenrechnung.

Nachteile der Istkostenrechnung

Da es sich um eine vergangenheitsorientierte Rechnung handelt, können mit ihr weder zukünftige Angebotspreise kalkuliert, noch das Betriebsergebnis geplant werden. Problematisch ist, dass die Stückkosten für ein Produkt auf Grund monatlich neu ermittelter Gemeinkosten-Zuschlagssätze schwanken. Werden die schwankenden Preise als Grundlage für die Preispolitik verwendet, müssen die Preise ebenso schwanken. Die Istkostenrechnung ist zudem ein schwerfälliges Verfahren, da die Zuschlags- und Verrechnungssätze jeden Monat angepasst werden müssen. Auf Grund dieser Schwankungen ist keine Kostenkontrolle möglich. Kostenkontrolle kann höchstens im Nachhinein vorgenommen werden und ist damit unwirksam. Innerbetriebliche Unwirtschaftlichkeiten können so nicht aufgedeckt werden.

Siehe auch