Iudex a quo

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Iudex a quo (lat.) ist ein Begriff aus dem Bereich des Rechts. Er bedeutet übersetzt „Richter, von dem es kommt“ bzw. „dessen Entscheidung angefochten wird“ (vgl. auch Devolutiveffekt). Der Begriff wird meist im Zusammenhang mit Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrechtsverfahren genannt.

Entscheidungen über die Zulassung der Berufung in Verwaltungsgerichtsverfahren (§ 124 Abs. 2 VwGO) und der Revision (§ 139 Abs. 1 VwGO) finden beim „iudex a quo“ statt, d. h. über diese Zulassung entscheidet das Gericht, das das angegriffene Urteil gefällt hat. Entsprechendes gilt für den Strafprozess (§ 314 Abs. 1 StPO für die Berufung, § 341 Abs. 1 StPO für die Revision).

Hingegen gilt im Zivilprozessrecht der gegenteilige Grundsatz des „iudex ad quem“, wonach das Gericht, das über das Rechtsmittel zu entscheiden hat, auch über dessen Zulässigkeit befindet (für die Berufung § 519 Abs. 1 ZPO, für die Revision § 549 Abs. 1 ZPO).


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