Jakob Richard Ruhl

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Jakob Richard Ruhl (* 12. Februar 1878 in Springstille; † nach 1942) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Preuße Ruhl wurde 1899 vereidigt. 1908 ernannte man ihn zum Amtsrichter und 1912 zum Landrichter. 1919 wurde er zum Landgerichtsrat und im selben Jahr noch zum Landgerichtsdirektor befördert. 1928 kam er an das Reichsgericht. Er war im IV. und V. Zivilsenat tätig. 1936 wurde er für einige Monate im IV. Zivilsenat eingesetzt.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 388.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Marius Hetzel: Die Anfechtung der Rassenmischehe in den Jahren 1933–1939. Die Entwicklung der Rechtsprechung im Dritten Reich. Anpassung und Selbstbehauptung der Gerichte (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts: 20). Tübingen 1997, S. 96, 98.