Judenhut

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Der jüdische Spruchdichter Süßkind von Trimberg rechts im Bild - der Judenhut ist eine spätere Hinzufügung. (Codex Manesse, 14. Jhd.)

Der Judenhut war ein meist gelber, halbkugeliger oder konisch zulaufender breitkrempiger Hut mit einem Knauf auf dem Scheitel („pileum cornutum“ = gehörnter Hut). Vom 11. bis zum 14. Jahrhundert war er üblicher Bestandteil der aschkenasischen jüdischen Männertracht.

Das vierte Laterankonzil von 1215 forderte von den weltlichen Machthabern, Juden und „Sarazenen“ (Muslime, Araber) zum Tragen eines spezifischen Kennzeichens - das jeweils vor Ort festzulegen war - zu verpflichten. In den meisten europäischen Ländern wurde diese Forderung allerdings nur sehr zögernd durchgesetzt. In Deutschland forderten vor allem im 14. Jahrhundert verschiedene Provinzialkonzilien die Festschreibung des genannten Hutes als Kennzeichen für die Juden, was wohl wesentlich dazu beitrug, dass er als vorerst freiwillig getragener Bestandteil der jüdischen Tracht mehr und mehr verschwand. Seit dem 15. Jahrhundert wurde er durch andere Kennzeichen - meist ein gelber oder roter Ring oder Kreis - ersetzt.

Die Kenntlichmachung sollte den Juden den normalen und vor allem jeden intensiveren Kontakt zu Christen erschweren. Sie erleichterte damit ihre soziale Kontrolle und provozierte durch ihre stigmatisierende Wirkung auch zu Übergriffen.

Auch angeblich oder wirklich überführte Wucherer, die selbst nicht unbedingt Juden waren, konnten zum Tragen eines Judenhutes verurteilt werden.

Erst mit der Judenemanzipation in einigen Nationalstaaten Europas seit 1789 wurde die Kennzeichnung der Juden abgeschafft.

Die Nationalsozialisten nahmen die Tradition diskriminierender und stigmatisierender Kleiderordnung seit 1941 wieder auf, indem sie Juden das Tragen eines Judensterns sowohl in den Ghettos als auch in den deutschen Wohnbereichen verordneten. Viele ihrer judenfeindlichen Gesetze hatten kirchliche mittelalterliche Vorbilder, zielten diesmal aber auf die Ausrottung des europäischen Judentums.

Auch viele islamische Staaten hatten, und haben teilweise noch heute (siehe: Geltungsbereich der Shari'a), bestimmte Kleidervorschriften für Andersgläubige (Dhimmis), in denen manchmal auch der Judenhut für Juden angeordnet wurde.

Siehe auch

Weblinks