Justizamt Seckenburg

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Das Justizamt Seckenburg war bis 1849 ein preußisches Gericht mit Sitz in Seckenburg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Seckenburg bestand das Amt Friedrichsgraben oder Amt Seckenburg. Während die anderen Justizämter in Ostpreußen bis 1838 in Land- und Stadtgericht umgewandelt wurden, blieb das Justizamt Seckenburg und das Justizamt Skaisgirren bis 1849 bestehen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 59 Ortschaften mit 6302 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Justizamtmann und drei weitere Mitarbeiter beschäftigt.[1]

Es war ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Seckenburg entstand die Gerichtskommission Seckenburg des Kreisgerichts Kaukehmen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 105, Digitalisat.