Kälteidiotie

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Kälteidiotie ist der rechtsmedizinische Ausdruck für eine Wahnvorstellung, die ein Erfrierender erlebt. Der Betroffene bildet sich ein, dass ihm heiß ist, und zieht sich aus, obwohl sein Körper bereits stark unterkühlt ist.[1]

Die Kälteidiotie tritt auf, wenn die Körperkerntemperatur unter 32 °C sinkt. Ein Erfrierender ist in diesem Stadium nicht mehr in der Lage, sich selbst zu retten.


[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Informationen über den Kältetod auf den Seiten der Rechtsmedizin der Uni Leipzig, abgerufen am 6. Mai 2008
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