Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz

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Das Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz (K-WFG) ist ein Gesetz des österreichischen Bundeslands Kärnten. Es hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft zu fördern.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die im K-WFG definierten Aufgaben sind:

  • Förderung der Kärntner Wirtschaft zur Hebung der Leistungskraft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben
  • Unterstützung bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen
  • Forcierung von Hightech- und Leitprojekten
  • Das Setzen von Impulsen, Förderung von Wachstum, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Das Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
  • Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Unternehmensentwicklung
  • Unterstützung von Maßnahmen der regionalen Entwicklung, die nicht auf Gewinn orientiert sind (Infrastrukturmaßnahmen)
  • Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung der Qualität im Tourismus
  • Das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die der Wirtschaftsförderung dienen

Fonds[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Einrichtung des Landes Kärnten zur Wirtschaftsförderung gemäß dem K-WFG ist ein Fonds des öffentlichen Rechts, der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF). Dieser Fonds erfüllt die im K-WFG definierten Aufgaben. Er entscheidet unabhängig und weisungsfrei. Der Fonds wurde im April 1993 auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes gegründet.[1]

SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Kärnten, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nominieren für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags je einen Vertreter des KWF-Kuratoriums. Die im Landtag vertretenen Parteien haben das Vorschlagsrecht, die Mitglieder werden von der Landesregierung bestellt.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Website des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Über den KWF. Abgerufen am 21. Mai 2022.