Kategorie:Oberstadtdirektor (Düsseldorf)

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  • Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Nordrhein-Westfalen die Norddeutsche Ratsverfassung eingeführt. Diese sah vor, dass die Leitung der Stadt von einem hauptamtlichen Oberstadtdirektor übernommen wurden. Zusammen mit dem Bürgermeister, der lediglich ehrenamtlich tätig war und repräsentative Aufgaben wahr nahm, bildete er bis zur Abschaffung der Norddeutschen Ratsverfassung eine Doppelspitze. Zwischen 1994 und 1999 wurde das Amt mit Ablauf der Amtszeit abgeschafft und im Anschluss mit dem des Oberbürgermeisters vereinigt.
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