Kategorie Diskussion:Abgeordneter eines subnationalen deutschen Landes oder Teilstaates

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Zweioeltanks in Abschnitt Zweifel an der Sachgerechtigkeit der Einordnungen
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Zweifel an der Sachgerechtigkeit der Einordnungen[Quelltext bearbeiten]

Es wurden eine Reihe von Artikeln über Parlamente von souveränen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes von Kategorie:Abgeordneter (Deutsche Geschichte) hierher eingeordnet. Kann man vor 1871 z.B. beim Großherzogtum Baden von einem deutschen Teilstaat sprechen? --Zieglhar (Diskussion) 17:51, 31. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich denke schon, zumindest heißt es im Artikel Gliedstaat, auf den Teilstaat verlinkt: "In der deutschen Verfassungsgeschichte versteht man unter den „Bundesstaaten“ sowohl die Teilstaaten des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches als auch die einzelnen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes." Wenn du natürlich eine bessere Formulierung für diese Kategorie hast, wäre die willkommen; die Diskussion hat bei Kategorie Diskussion:Abgeordneter (Deutsches Reich) begonnen.--Zweioeltanks (Diskussion) 07:14, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten