Kategorie Diskussion:Ungeklärter Kriminalfall

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 93.134.129.100 in Abschnitt Definition
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Wenn den artik hier jemand aktualisieren könnte wäre das echt klasse ! :) liebe grüße, ein interessierter leser. (nicht signierter Beitrag von 2603:3003:0:F600:2D9A:BE81:36C7:2675 (Diskussion | Beiträge) 08:32, 17. Jul 2016 (CEST))

Wer ist denn da behördlicher Ansprechpartner? (nicht signierter Beitrag von 77.113.159.195 (Diskussion) 20:26, 22. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

angesichts dieser Frage (Diskussion:Polizistenmord in Augsburg 2011) ist eine Definition hier für die kat. notwendig. Ungeklärt hinsichtlich a) im kriminialistischen Sinne >> Aufgeklärter Fall (trifft auf Polizistenmord in Augsburg 2011 zu, Tatnachweis geführt, einer von zwei Tätern ist bereits verurteilt) b) strafrechtlich >>> rechtskräftige Verurteilung (Mörder-kat. darf bei Wikipedia nur für rechtskr. Verurteilungen gesetzt werden) oder c) beides --93.134.129.100 16:54, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten