Kategorie Diskussion:Wirtschaftsverband (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Fl.schmitt
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Verwertungsgesellschaften sind m.E. keine Wirtschaftsverbände, da sich in ihnen nicht zwingend Unternehmen zusammenschließen. Das ist aber das relevante Kriterium für den Oberbegriff „Wirtschaftsverband“. Verwertungsgesellschaften stehen grundsätzlich allen Inhabern z.B. von Urheberrechten offen; sie sind Treuhänder der Rechteinhaber. Daher halte ich es für falsch, Verwertungsgesellschaften in diese Kategorie einzuordnen. Meinungen? --Fl.schmitt 10:22, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Zweck der Verwertungsgesellschaften ist auch nicht die Interessenvertretung, sondern die Wahrnehmung und Geltendmachung von Verwertungsrechten. Das liegt zwar natürlich im Interesse der Mitglieder und der Urheber, macht sie aber genauso wenig zu einem „Wirtschaftsverband“, wie der ADAC nicht der „Wirtschaftsverband“ der deutschen Autofahrer ist, aber nichtsdestotrotz deren Interessen vertritt. --Fl.schmitt 10:26, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten