Kielholen
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Der Ausdruck Kielholen wird in der Seefahrt einerseits für eine schwere Form der Bestrafung, andererseits für das Umlegen eines Schiffs benutzt.
[Bearbeiten] Bestrafung
In seiner üblicheren Bedeutung bezeichnet Kielholen – auch kielen – eine schwere, in der Seefahrt bis ins 19. Jahrhundert gebräuchliche Disziplinarstrafe, bei der der Bestrafte an einem Tau unter dem Rumpf des Schiffs durchgezogen wurde. Der zu Strafende wurde entweder querschiffs (d. h. von einer Nock der Großrah zur anderen) oder längsschiffs (d. h. von Bug bis Achtern) unter dem Schiffskiel entlang gezogen. Kielholen endete angesichts der schweren Verletzungen, die durch rauhe Ablagerungen wie Seepocken und scharfschalige Entenmuscheln am Schiffsrumpf entstanden (siehe Fouling), oft tödlich.
Nach anderen Darstellungen wurde der Verurteilte mit Gewichten beschwert, um eben dieses Entlangscheuern am Rumpf zu vermeiden.
- „So jemand auf seiner Wache schlafend befunden würde, der soll dreymahl gekiehlt werden.“ - (Corpus iuris militaris, Johann Christian Lünig, 1723)
In der Seefahrt des 17., 18. und 19. Jahrhunderts galt das Kielholen neben dem Spießrutenlaufen als die schwerste aller Körperstrafen.
[Bearbeiten] Umlegen eines Schiffes
Kielholen bezeichnet auch das seitliche Umlegen eines Schiffs an Land zur Untersuchung, Reinigung und Ausbesserung seiner Unterwasserteile an Orten, an denen Trockendocks nicht vorhanden sind. Ein Grund dafür war die Entfernung von Muscheln vom Schiffsrumpf, da ein starker Muschelbewuchs die Geschwindigkeit eines Schiffes erheblich mindert. Die früher gebräuchlichen Holzrümpfe waren für Muschelbewuchs besonders anfällig, heute werden Schiffsrümpfe in der Regel mit Antifouling-Farben gegen Anlagerungen behandelt.
[Bearbeiten] Literatur
- Einen Matrosen kielen oder kielholen. Eintrag in: Johann Hinrich Röding: Allgemeines Wörterbuch der Marine in allen Europæischen Seesprachen nebst vollstændigen Erklærungen. Nemnich, Hamburg & J.J. Gebauer, Halle, 1793-1798.

