Klebfachingenieur

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Klebfachingenieur oder auch European Adhesive Engineer (EAE) ist die Bezeichnung für qualifizierte Ingenieure und Naturwissenschaftler, die durch eine spezielle Weiterbildungsmaßnahme Expertenwissen im Bereich der Klebtechnik erworben haben.

Der Klebfachingenieur stellt nach der Qualifikation zum Klebpraktiker und zur Klebfachkraft die dritte und damit höchste Stufe des Weiterbildungssystems in der Klebtechnik dar. Der Lehrgang zur Qualifizierung und Prüfung für Klebfachingenieure wird seit 2001 angeboten und durchgeführt.

Tätigkeitsfeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziel der Weiterbildung ist es, den Klebfachingenieur für folgende Aufgaben zu qualifizieren:

Der Einsatz im Betrieb erfüllt die Forderungen der Qualitätsmanagementnorm EN ISO 9000 ff. nach besonders qualifiziertem Personal für die verantwortliche Betreuung von Prozessen, deren Ergebnis durch zerstörungsfreie Prüfverfahren nicht vollständig verifiziert werden kann („spezielle Prozesse“).

Weiterbildung zum Klebfachingenieur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den Rahmen der Weiterbildung und Prüfung zum Klebfachingenieur legen die harmonisierten Richtlinien DVS-EWF 3309 (für Deutschland) bzw. EWF 517-01 (für Europa) fest. Analog zum Weiterbildungsangebot in der Schweißtechnik zum Schweißfachingenieur darf die Maßnahme nur von speziell dafür zugelassenen Bildungseinrichtungen angeboten und durchgeführt werden.

Die Ausbildungsdauer beträgt 332 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten, die regelmäßig in einem achtwöchigen Vollzeitlehrgang organisiert wird, und gliedert sich in theoretische Ausbildung, praktische Übungen und Prüfung. Als Schwerpunkte der Weiterbildung schreibt die europäische Richtlinie die folgenden Themen vor. Die Zahl in Klammern gibt den jeweiligen Richtwert für die Anzahl der Unterrichtseinheiten an.

Die Prüfung besteht aus einer Kombination von schriftlichen und mündlichen Einzelprüfungen. Nach erfolgreichem Abschluss wird dem Absolventen ein DVS-Zeugnis sowie ein EWF-Diplom erteilt.

Begriffsschutz „Ingenieur“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da die Standesbezeichnung Ingenieur in Deutschland durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer ein Geschützter Begriff ist und dementsprechend nur von Absolventen eines ingenieurwissenschaftlichen Studienganges geführt werden darf, dürfen sich nur solche nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung „Klebfachingenieur“ nennen. Absolventen naturwissenschaftlicher Studiengänge wie Chemiker oder Physiker, an die sich die Weiterbildung ebenfalls richtet, ist nur die Führung der Bezeichnung European Adhesive Engineer (EAE) gestattet, da der Begriff „Engineer“ keinem speziellen Schutz unterliegt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • DVS-EWF 3309 Lehrgang European Adhesive Engineer – EAE (Klebfachingenieur), Juli 2011, DVS Media GmbH (Richtlinie)
  • EWF 662r0-19 European Adhesive Engineer (EAE), European Adhesive Specialist (EAS), May 2019 (Guideline)
  • DVS 3310 Qualitätsanforderungen in der Klebtechnik, Februar 2012, DVS Media GmbH (Richtlinie)
  • DVS 3308 Bildungseinrichtungen auf dem Gebiet der Klebtechnik, März 1999, DVS Media GmbH (Richtlinie)
  • Normenreihe EN ISO 9000 ff., Beuth-Verlag, Berlin (Normen)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]