Knallzeuge
Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, tatsächlich jedoch erst durch die Geräuschentwicklung eines Geschehnisses (z. B. der Knall bei einem Verkehrsunfall) auf dieses aufmerksam wurde und hingesehen hat und somit nicht Zeuge des eigentlichen Geschehnisses (Unfall, Einbruch, Raub etc.) und dessen vorhergehende Entwicklung wurde.[1][2]
So dreht sich der Knallzeuge z. B. bei einem Raubüberfall erst nach dem Geräusch, welches bei einer Schussabgabe entsteht, um, ist aber dennoch davon überzeugt, den Hergang des Überfalls gesehen zu haben.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Knallzeuge – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
- ↑ Strafrecht für alle Semester: Besonderer Teil, Michael Heghmanns, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2009 S. 530 ISBN 978-3-540-85313-8
- ↑ Erfolgreich Vernehmen: Kompetenz in der Kommunikations-, Gesprächs- und Vernehmungspraxis, Klaus Habschick, KHK a.D., C.F. Müller Verlag Heidelberg 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2012 S. 335