Kostenartenrechnung

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Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen und Erträge von Leistungen abgegrenzt und die angefallenen Kosten sowie Leistungen einer Abrechnungsperiode erfasst und gegliedert werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gliederung der Kostenarten

[Bearbeiten] Nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren

[Bearbeiten] Nach betrieblichen Funktionen

[Bearbeiten] Nach der Art der Kostenerfassung

[Bearbeiten] Nach der Herkunft der Kostengüter

  • Primärkosten (auch primäre oder einfache Kosten) Kosten für Produktionsfaktoren, die ein Unternehmen nicht selbst herstellt, sondern von Beschaffungsmärkten bezieht. (z. B. Lohnkosten, Kosten für Büromaterial)
  • Sekundärkosten (geldmäßiges Äquivalent des Verbrauchs an innerbetrieblichen Leistungen; bspw. selbsterstellter Strom, selbsterstellte Wärme, selbsterstellte Reparaturen). Dabei werden in der Kostenartenrechnung regelmäßig nur Primärkosten erfasst, wohingegen Sekundärkosten aufgrund ihrer Kostenstellenbezogenheit und Wiedereinsatzfähigkeit, sei es in Form der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung oder sei es in Form von Umlagen, regelmäßig erst in der Kostenstellenrechnung berücksichtigt werden.

[Bearbeiten] Nach der Zurechenbarkeit

Einzelkosten (auch direkte Kosten oder Kostenträgereinzelkosten) können direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zugerechnet werden (z. B. Holz bei Möbelherstellung).

Gemeinkosten (auch indirekte Kosten oder Kostenträgergemeinkosten) sind den einzelnen Kostenträgern nur indirekt zurechenbar, indem sie in der Kostenstellenrechnung über Schlüsselgrößen an Kostenstellen verteilt werden (z. B. Gehälter der Geschäfts- und Betriebsleitung, Feuerversicherung für die Produktionsgebäude). Man unterscheidet zwischen echten und unechten Gemeinkosten:

  • echte Gemeinkosten können nur über Schlüsselgrößen verteilt werden
  • unechte Gemeinkosten sind zwar eigentlich Einzelkosten und ließen sich den einzelnen Kostenträgern direkt zurechnen, werden aus Gründen der abrechnungstechnischen Vereinfachung aber wie Gemeinkosten gehandhabt
  Einzelkosten sind: Fertigungsmaterial
                     Fertigungslöhne
                     Sondereinzelkosten der Fertigung
                     Sondereinzelkosten des Vertriebes

[Bearbeiten] Nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Kostenartenrechnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

[Bearbeiten] Literatur

  • Wolfgang Eisele: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. 7. Auflage. Verlag Vahlen, München, 2002, ISBN 3-8006-2799-X
  • Wolfgang Berens (Hrsg.), Flacke, Kraft, Triska: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. 3. Auflage. Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 2004-2006, ISBN 3-00-015978-9
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