Kriegsgerichtsrat

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Ein Kriegsgerichtsrat war im Deutschen Reich ein Beamter der höheren Militärgerichtsbarkeit, der den Divisionskommandos und gleichgestellten Kommandobehörden der Armee und Marine beigeordnet war.

Der Kriegsgerichtsrat musste die Befähigung zum Richteramt haben. Ihre Anstellung erfolgte auf Lebenszeit.