Kurfürstentum Hessen
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| Wappen | Flagge | |
|---|---|---|
| Landeshauptstadt | Kassel | |
| Regierungsform | Monarchie | |
| Staatsoberhaupt | Kurfürst (schon ab 1803) | |
| Dynastie | Haus Hessen | |
| Bestehen | 1814-1866 | |
| Fläche | 9.370 km² | |
| Einwohner | 754.100 (1865) [1] | |
| Bevölkerungsdichte | 81 Einw./km² (1865) | |
| Entstanden aus | Landgrafschaft Hessen-Kassel / Königreich Westphalen | |
| Aufgegangen in | Preußische Provinz Hessen-Nassau | |
| Karte | ||
Das Kurfürstentum Hessen war ein im Wiener Kongress restituierter Staat im Deutschen Bund. Meist wurde er kurz Kurhessen genannt. Es setzte die vor dem Königreich Westphalen bestehende Landgrafschaft Hessen-Kassel fort, deren Landesherr 1803 zum Kurfürsten erhoben worden war, und wird auch heute noch in der Geschichtswissenschaft Hessen-Kassel genannt. 1866 wurde Kurhessen von Preußen annektiert.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Die Landgrafschaft Hessen-Kassel entstand 1567 durch eine Erbteilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod des Landgrafen Philipp I. von Hessen, des Großmütigen. Der älteste Sohn Philipps, Wilhelm IV., erhielt mit Hessen-Kassel etwa die Hälfte des Territoriums einschließlich der Hauptstadt Kassel. Das Erbe der brüderlichen Linien Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fiel nach deren Aussterben binnen einer Generation an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt.
Gleichzeitig mit dem 1803 vollzogenen Reichsdeputationshauptschluss und der Säkularisierung der geistlichen Herrschaften wurde der Landgraf von Hessen-Kassel zum Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhoben. Aus dieser Rangererhöhung, die dem neuen Kurfürsten normativ nie einen Nutzen brachte, leitete sich die Bezeichnung Kurhessen oder Kurfürstentum Hessen ab, obwohl bis zum Wiener Kongress das Land selbst weiterhin als Landgrafschaft Hessen-Kassel bezeichnet wurde. Dem durch Napoléon dominierten Rheinbund trat Kurhessen nicht bei und versuchte neutral zu bleiben. Daraufhin besetzte Napoléon das Land und schlug es nach dem Frieden von Tilsit 1807 nahezu vollständig dem neu gebildeten Königreich Westphalen zu.
[Bearbeiten] Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes
Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches versuchte Kurfürst Wilhelm I. auf dem Wiener Kongress vergeblich, den nach dem germanischen Stammesname der Urhessen benannten Titel eines „Königs der Chatten” zu erhalten. Allerdings behielt er den Titel „Kurfürst”, mit dem persönlichen Prädikat „königliche Hoheit”.
Ab 1815 kam das Territorium der vormaligen Reichsabtei Fulda als Großherzogtum Fulda zum kurhessischen Staat.
Kurhessen gehörte ab 1815 dem neu geschaffenen Deutschen Bund an. Zum Gesamtstaat Kurhessen gehörten das Großherzogtum Fulda, hervorgegangen aus dem Fürstbistum Fulda, ferner die Fürstentümer Fritzlar, Hersfeld und Hanau. Weiterhin waren mehrere Exklaven Staatsteil von Kurhessen, so die Grafschaft Schaumburg (um Rinteln) an der Weser (seit 1640) und die Herrschaft Schmalkalden (seit 1360/1583) im heutigen Thüringen.
Der Kurfürst betrieb eine Revisionspolitik, die darauf abzielte, vieles von dem, was in napoleonischer Zeit eingeführt worden war, rückgängig zu machen. Äußeres formales Zeichen dafür war, dass beim Militär und bei Hofe die Perücke mit Zopf wieder einführt wurde.
Sowohl Wilhelm I., vor allem aber seine beiden Nachfolger, Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm gerieten mit dem wirtschaftlich erstarkten Bürgertum wiederholt in Auseinandersetzungen. Es kam sowohl 1830 als auch 1848 zu heftigen revolutionären Ausbrüchen – und im Zuge der Julirevolution von 1830 - unter federführender Mitwirkung Sylvester Jordans - zur Kurhessischen Verfassung von 1831: eine der demokratischsten Verfassungen Europas. Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die Kurfürsten mit einer scharfen Politik der Gegenreaktionen zurück. Die Verfassung wurde gebrochen und außer Kraft gesetzt. 1850 standen sich der Kurfürst, der die Verfassung aushebeln, und das Bürgertum, welches das verhindern wollte, in einer Patt-Situation gegenüber. Die von Bürgerlichen beherrschte Verwaltung und Justiz betrachteten entsprechende landesherrliche Erlasse als verfassungswidrig und setzten sie nicht um. Der Kurfürst verhängte das Kriegsrecht. Auch das zeigte kaum Wirkung. Daraufhin verschärfte der Kurfürst mit einer landesherrlichen Verordnung vom 28. September 1850, gestützt auf einen Beschluss des Deutschen Bundes, das Kriegsrecht, sprach insbesondere den Gerichten die Zuständigkeit ab, landesherrliche Erlasse auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Diese hielten sich aber nicht daran: Das Oberappellationsgericht Kassel erklärte auch die landesherrliche Verordnung vom 28. September 1850 am 3. Oktober 1850 für verfassungswidrig. Der militärische Oberbefehlshaber von Kurhessen, Generalleutnant Carl von Haynau, versuchte mit einer Proklamation an die Soldaten und einer Ansprache an die Offiziere am 4. Oktober 1850 wenigstens das Militär bei der Stange zu halten. Auch dies misslang. Die Offiziere hatten ihren Eid nicht nur auf den Kurfürsten, sondern auch auf die Verfassung geleistet – eine einmalige Konstellation im Deutschland des 19. Jahrhunderts. Um nicht eidbrüchig zu werden, reichten knapp 80 Prozent der Offiziere zwischen dem 9. und 12. Oktober 1850 Entlassungsgesuche ein. Dieser „Generalstreik“ des Offizierscorps machte das kurhessische Militär handlungsunfähig. Um die Konterrevolution zu retten, rief der Kurfürst die Bundesversammlung um Hilfe an, die insbesondere bayerische Besatzungstruppen nach Kurhessen entsandte, die so genannten „Strafbayern“.
Hinzu kamen bei den hessischen Kurfürsten eine für die Verhältnisse bürgerlicher Moral untragbare „Maitressenwirtschaft“ und scharfe Generationenkonflikte, die das Ansehen der Monarchie beschädigten. Wilhelm I. hatte mit mindestens drei Maitressen zahlreiche Kinder. Wilhelm II. hatte seine Frau, die preußische Prinzessin Auguste, verlassen und lebte mit Emilie Ortlöpp (später zur Gräfin von Reichenbach-Lessonitz erhoben) zusammen. Friedrich Wilhelm hatte eine Gertrude Lehmann geheiratet, die sich seinetwegen hatte scheiden lassen; sie wurde später Gräfin von Schaumburg und Fürstin Hanau von und zu Horowitz.
[Bearbeiten] Annexion durch Preußen
Kurhessen stand im Deutschen Krieg auf österreichischer Seite und gehörte damit zu den Verlierern. Es wurde von Preußen 1866 besetzt und annektiert. Die Bevölkerung leistete dagegen keinen nennenswerten Widerstand. Im Vorfeld hatte es bereits Bestrebungen und Kontakte seitens des hessischen Bürgertums gegeben, um diesen Vorgang zu betreiben, zu unterstützen und den ungeliebten Kurfürsten los zu werden.
Dieser ging ins Exil nach Böhmen. Preußen annektierte den Kurstaat, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Es vereinigte sie nach kleineren Grenzkorrekturen gegenüber dem Königreich Bayern und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt (beide ebenfalls auf der Verliererseite des Krieges) zur preußischen Provinz Hessen-Nassau, in der das bisherige Kurhessen den Regierungsbezirk Kassel bildete. 1944 wurde aus diesem eine Provinz Kurhessen gebildet, jedoch ohne die Kreise Schmalkalden, Hanau, Schlüchtern und Gelnhausen.
[Bearbeiten] Land Hessen
Am 19. September 1945 ging die ehemalige Provinz Hessen-Nassau im neu gegründeten Land Groß-Hessen auf, das 1946 seinen Namen in Hessen änderte.
[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung
Am 21. August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt. Die beiden althessischen Provinzen Niederhessen (Hauptstadt: Kassel) und Oberhessen (Marburg) lagen im Nordwesten des Landes. Im Südosten lag die aus dem Fürstbistum Fulda hervorgegangene Provinz Fulda, wiederum südlich an diese anschließend die aus der ehemaligen Grafschaft Hanau gebildeten Provinz Hanau. Die Kreise der vier Provinzen waren:
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Die Kreise Schaumburg und Schmalkalden lagen dabei als Exklaven außerhalb des Hauptterritoriums auf heute niedersächsischem bzw. thüringischem Gebiet.
Am 31. Oktober 1848 wurden die kurhessischen Provinzen und Kreise abgeschafft. An ihre Stelle traten neun Bezirke sowie 21 Verwaltungsämter (auf Grundlage der mittlerweile nur noch 21 Kreise):
- Eschwege (Verwaltungsämter Eschwege und Witzenhausen)
- Fritzlar (Fritzlar, Homberg und Ziegenhain)
- Fulda (Hünfeld und Fulda)
- Hanau (Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern)
- Hersfeld (Hersfeld, Melsungen und Rotenburg)
- Kassel (Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen)
- Marburg (Frankenberg, Kirchhain und Marburg)
- Rinteln (Rinteln, d.h. Schaumburg)
- Schmalkalden (Schmalkalden)
Zum 15. September 1851 wurde diese Reform rückgängig gemacht und die Verwaltungsgliederung von 1821 wieder hergestellt. Diese Kreiseinteilung blieb auch nach der Annexion durch Preußen erhalten. Die meisten der 1821 geschaffenen Landkreise existierten bis zur Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren.
[Bearbeiten] Regenten
| Regierungszeit | Herrscher | Bemerkung |
|---|---|---|
| 1785–1821 | Wilhelm IX./I. | Regierte bereits seit 1760 in der Grafschaft Hanau, bis 1764 durch seine Mutter, Landgräfin Maria als Vormund. Er erhielt 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss die Kurfürstenwürde und wurde Kurfürst Wilhelm I. Musste von 1806 bis 1814 dem napoleonischen Königreich Westphalen weichen. |
| 1821–1847 | Wilhelm II. | Floh 1831 aus Kassel und überließ seinem Sohn die Regierungsgeschäfte. |
| 1847–1866 | Friedrich Wilhelm | Er regierte bereits für seinen Vater ab 1831 und ging nach der preußischen Annexion 1866 ins Exil. Dort starb er 1875 ohne einen thronberechtigten Erben zu hinterlassen. |
[Bearbeiten] Wappen
Das Große Wappen des Kurfürstentums Hessen zeigt einen zweimal gespaltenen und zweimal geteilten Schild, dessen zweites und achtes Feld nochmals quergeteilt ist. Die Felder enthalten folgende Wappen:
1. Großherzogtum Fulda (1815 von Preußen erhalten): in Silber ein facettiertes, schwarzes Kreuz
2a. oben - Fürstentum Hanau (1736 erhalten nach Aussterben der Grafen von Hanau): das Feld ist geviert und mit einem Mittelschild belegt. Der Mittelschild, von Rot über Gold geteilt, ist das Wappen der Herrschaft Münzenberg. Das erste und vierte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Hanau: in Gold drei rote Sparren übereinander. Das zweite und dritte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Reineck: achtfach von Rot und Gold quer gestreift.
2b. unten - Grafschaft Katzenelnbogen (1479 an Hessen): in Gold ein blau gekrönter, roter Löwe.
3. Fürstentum Hersfeld (ehemalige Abtei, 1648 an Hessen): in Silber ein rotes Patriarchenkreuz.
4. Grafschaft Ziegenhain (1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben ein sechsstrahliger, facettierter silberner Stern.
5. Landgrafschaft Hessen: in Blau ein von Silber und Rot zehnfach quergestreifter, gekrönter, goldbewehrter Löwe.
6. Grafschaft Nidda (1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben zwei achtstrahlige, facettierte silberne Sterne.
7. Fürstentum Fritzlar (vormals Kurmainzische Enklaven, 1803 an Hessen): in Blau ein schwebendes goldenes Hochkreuz.
8a. oben - Grafschaft Dietz (1479 an Hessen): in Rot zwei goldene Leoparden übereinander.
8b. unten - Grafschaft Schaumburg (1648 an Hessen): In Rot ein von Silber über Rot quergeteiltes Schildchen umgeben von einem silbernen Zackenrand (Nesselblatt).
9. Fürstentum Isenburg (1816 an Hessen): in Silber zwei schwarze Querbalken.
Auf dem von zwei königlich gekrönten, vorwärtssehenden, einschwänzigen, goldenen Löwen gehaltenen Schild ruht eine Königskrone (seit 1815). Den Schild umzieht die Kette des goldenen Löwenordens (seit 1821).
[Bearbeiten] Orden
Der Orden vom Eisernen Helm war ein kurhessischer Militärverdienstorden.
[Bearbeiten] Fortbestand der Bezeichnung Kurhessen
Die Bezeichnung Kurhessen wird bis heute als regionale Bezeichnung weiter verwandt. So ist beispielsweise das alte Territorium Kurhessen einschließlich der Exklave Schmalkalden Bestandteil des Gebietes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck e.V..
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Bärenreiter Verlag, Kassel 1972, ISBN 3-7618-0404-0
- Harald Höffner: Kurhessens Ministerialvorstände der Verfassungszeit 1831 - 1866. Dissertation. Gießen 1981. S. 88ff.
- C. Renouard: Die Kurhessen im Feldzuge von 1814: Ein Beitrag zur hessischen Kriegsgeschichte. Hugo Scheube, Gotha 1857.
- Christian Starck: Die Kurhessische Verfassung von 1831 im Rahmen des deutschen Konstitutionalismus; kassel university press; Kassel 2007; ISBN 9783899582550. Volltext
[Bearbeiten] Weblinks
- Statistische und geschichtliche Informationen zu Hessen-Kassel bei HGIS
- Karte: Hessen-Kassel 1567 bis 1866
- Andreas Kaiser: Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen (PDF-Datei; 1,33 MB)
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen (Kassel) | Großherzogtümer: Baden | Hessen (Darmstadt) | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen

