LNG-Hybrid-Barge

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Die LNG-Hybrid-Barge ist ein Projekt, durch das Schiffe, insbesondere Kreuzfahrtschiffe, im Hamburger Hafen durch den Brennstoff LNG mit Strom versorgt werden können.[1]

Hintergrund

Prinzip der Landstromversorgung mit einem Landanschluss für Schiffe

Die E-Leistung der Kreuzfahrtschiffe im Hafenbetrieb für Beleuchtung, Lüftung, Heizung und Küchenbetrieb wird bisher von eigenen Dieselgeneratoren an Bord erzeugt. Als Brennstoff wird schwefelarmer Dieselkraftstoff mit maximal 0,1 % Schwefel verwendet. Die Dieselgeneratoren haben im Vergleich zu Dampfkraftwerken (Braunkohle, Steinkohle) einen guten Wirkungsgrad von etwa 40 bis 45 %. Der Energiebedarf beträgt je nach Größe der Kreuzfahrtschiffe um 5.000 bis 15.000 kW. Pro kWh werden etwa 0,5 bis 1 kg CO2 emittiert. Außerdem werden im Vergleich zum Kfz-Verkehr große Mengen Schwefeldioxid, Stickoxide und Ruß emittiert. Zur Reduzierung dieser Emissionen wurden mehrfach Diskussionen geführt und als Lösungen eine Stromversorgung von Land (Landanschluss) oder eine gasbetriebene Stromerzeugungsbarge vorgeschlagen. Hintergrund und Triebfeder war auch die Tatsache, dass die Vorschriften zur Emission von Stickoxiden verschärft wurden.

40-Fuß LNG-Container zur Versorgung von kleinen Schiffen

LNG-Hybrid-Barge

Inzwischen hatte sich in Hamburg auch eine Lösung mit der Stromerzeugung auf einer Barge konkretisiert, die in der Nähe des zu versorgenden Schiffes liegen kann. Als Brennstoff zur Stromerzeugung wird Flüssigerdgas (LNG) verwendet.[2] Von der Kreuzfahrtreederei AIDA Cruises, der Hamburger Firma Becker Marine Systems GmbH & Co. KG und der Schramm Group wurde eine LNG-Hybrid-Barge zur Stromerzeugung und Versorgung der Kreuzfahrtschiffe vorgeschlagen.[3][4] Als Baukosten für das Alternativkonzept LNG-Hybrid-Barge wurden 13 Mio. Euro genannt. Durch vertragliches Abkommen zwischen Becker Marine Systems und AIDA Cruises gab es ab Sommer 2012 eine Basis zur Einrichtung eines Stromversorgungssystems für das Kreuzfahrtterminal (CC1) in der Hamburger HafenCity.

Dazu wurde das Unternehmen Hybrid Port Energy GmbH in Hamburg gegründet, ein Tochterunternehmen der Becker Marine Systems GmbH & Co. KG. Dieses hatte die Barge entworfen und mit Unterstützung von Schlüter Marine Solutions konstruiert. Bei der slowakischen Werft SAM Shipbuilding and Machinery in Komárno wurde der Bau der Barge in Auftrag gegeben und wurde im Herbst 2014 abgeliefert.

Die LNG-Hybrid-Barge wurde mit fünf Caterpillar G3516C Gasaggregaten durch Zeppelin Power Systems ausgestattet. Die Gesamtleistung der Aggregate beträgt 7,5 MW bei reinem LNG-Betrieb. Bei den Caterpillar-Motoren handelt es sich um reine Gasmotoren mit einer elektrischen Leistung von jeweils 1.550 kW. Die Caterpillar-Motoren gelten allgemein im Markt als die Motoren mit einem guten Lastaufschaltverhalten und sind damit prädestiniert für diese Art der Anwendung.[5]

Die LNG-Power-Barge „Hummel“ versorgt die „Aidasol“, das LNG befindet sich in den zwei hinten an Deck stehenden isolierten 40-Fuß-Tankcontainern

Die 76,7 Meter lange und 11,4 Meter breite Stromerzeugungsbarge ist Anfang Oktober 2014 in Hamburg angekommen.[6] Sie wurde am 18. Oktober 2014 am Cruise Center HafenCity auf den Namen Hummel getauft, dabei wurden die erforderlichen Anschlussverbindungen zur Versorgung eines Kreuzfahrtschiff (AIDAsol) getestet. Die Barge liegt dazu in der Nähe des Liegeplatzes des zu versorgenden Schiffs – zunächst Kreuzfahrtschiffe der AIDA Cruises. [7][8] Im Rahmen der Klassenabnahme durch Bureau Veritas erfolgte der Betrieb aller fünf Generatorsätze, die Gesamtlast-Übernahme von 0 bis 7,5 MW Leistung erfolgte dabei unter zwei Minuten.[9][10]

Der erste Probebetrieb zur Stromversorgung der „Aidasol“ wurde am 29. Mai 2015 durchgeführt. Der weitere Betrieb wurde von der inzwischen gegründeten Betreibergesellschaft Hybrid Port Energy, einem Tochterunternehmen von Becker Marine Systems, am 22. Mai bzw. am 23. Juni 2016 aufgenommen.[11]

11-kV-Stromkabel von der Barge zum Land

Kabelverbindung von der Barge zum Kreuzfahrtschiff

Der Strom wird über eine Kabelbrücke von der Barge zum landseitigen Schaltkasten geführt. Die landseitige Verbindung erfolgt über riesige Stecker. Von hier führt eine unterirdisch installierte Kabelverbindung zum Kreuzfahrtterminal. Hier am Liegeplatz der Kreuzfahrtschiffe befindet sich ein weiterer Schaltkasten in einem Schacht. Über Stecker erfolgt die Verbindung zu den zum Schiff führenden Kabeln. Dafür wird eine speziell dafür konstruierte kranähnliche Vorrichtung genutzt. Damit wird das Handling der armdicken Kabel realisiert und der notwendige Gezeitenausgleich ermöglicht. Der Landanschluss des einzigen bisher dafür ausgestatteten Kreuzfahrtschiffes „Aidasol“ befindet sich auf der Backbordseite.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 100 Millionen für die Umwelt. In: Deutsche Seeschifffahrt, Heft 10/2013, Herausg. Verband Deutscher Reeder, Hamburg 2013
  2. Die Welt: Senat hilft Aida bei Landstrom-Projekt, 15. August 2012, abgerufen am 17. April 2013
  3. LNG Hybrid: Projekt LNG HYBRID Barge – Die umweltfreundliche Stromversorgung im Hamburger Hafen, abgerufen am 17. April 2013
  4. AIDA Cruises: Umweltfreundliche Stromversorgung im Hamburger Hafen, 14. August 2012, abgerufen am 17. April 2013
  5. Christoph Thomsen-Jung, Lars Fahrenholz: Erste LNG-Motoren von Caterpillar. In: Hansa, Heft 11/2014, S. 22–24, ISSN 0017-7504
  6. Eckhard-Herbert Arndt: Power Barge wird morgen getauft. In: Täglicher Hafenbericht vom 17. Oktober 2014, S. 3
  7. Eckhard-Herbert Arndt: „Hummel“ erzeugt jetzt sauberen Strom. In: Täglicher Hafenbericht vom 21. Oktober 2014, S. 4
  8. Premiere für Gas-Container · Erste Box für LNG Hybrid Barge erreicht Hamburger Hafen. In: Täglicher Hafenbericht vom 17. Dezember 2014, S. 3
  9. Erfolgreiche Erprobung der LNG-Hybrid-Barge „Hummel“. In: Schiff & Hafen, Heft 4/2015, S. 17
  10. LNG Hybrid Barge startklar für Hamburg · „Hummel“ hat Testphase erfolgreich durchlaufen. In: Täglicher Hafenbericht vom 13. März 2015, S. 1
  11. Eckhard-Herbert Arndt: LNG-Barge „Hummel“ läuft reibungslos. In: Täglicher Hafenbericht vom 7. Juli 2016, S. 2