Landgericht Mehlauken

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Das Landgericht Mehlauken (bis 1847: Justizamt Mehlauken) war 1822 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Mehlauken.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Justizämter in Ostpreußen waren für die Staatsdomänen zuständig.[1] 1822 wurde das Justizamt Mehlauken mit dem reformierten Kirchamt Spannegeln verbunden und 1847 in das Landgericht Mehlauken umgewandelt.[2] Das Justizamt Mehlauken war ein Gericht 2. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Königsberg.

1837 umfasste der Gerichtsbezirk 93 Ortschaften mit 12.074 Gerichtseingesessenen. Am Gericht waren ein Justizamtmann, ein Assessor und vier Mitarbeiter beschäftigt.[3]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Mehlauken entstand die Gerichtskommission Mehlauken des Kreisgerichts Labiau.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johann Daniel Friedrich Rumpf: Der preußische Sekretär. Ein Handbuch zur Kenntniß der Preußischen Staatsverfassung und Staatsverwaltung, 1823, S. 416–435, Digitalisat
  2. Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
  3. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 60 f., Digitalisat.