Legalbewährung

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Legalbewährung ist ein kriminologischer Fachbegriff und ist gegeben, wenn ein verurteilter Straftäter nach Verbüßung einer Strafe keine neuen Straftaten in der freien Sozialgemeinschaft begeht, also nicht rückfällig wird.

Die Legalbewährung ist zu unterscheiden von der Einhaltung von Bewährungsauflagen bei der Strafaussetzung zur Bewährung.