Legalbewährung

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Legalbewährung ist ein kriminologischer Fachbegriff und bedeutet, dass ein verurteilter Straftäter nach Verbüßung einer Strafe keine neuen Straftaten mehr begeht, also nicht rückfällig wird.

Die Legalbewährung ist zu unterscheiden von der Einhaltung von Bewährungsauflagen während der Strafaussetzung zur Bewährung.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Susann Prätor, Stefan Suhling: Legalbewährung von Frauen – Befunde einer Untersuchung im niedersächsischen Frauenvollzug. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2016, S. 215–236
  • Carina Tetal: Die Wirkung strafrechtlicher Sanktionen auf die Legalbewährung, in: Maria Walsh, Benjamin Pniewski, Marcus Kober, Andreas Armborst: Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Ein Leitfaden für Politik und Praxis. Springer 2018, S. 533–556

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]