Leihamt

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Ein Leihamt (auch: Leihhaus, Pfandanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Anstalt, die gegen Pfand Geld ausleiht. Es sind gemeinnützige Anstalten, die dem Wucher privater Pfandleiher entgegenwirken sollten. Private Pfandhäuser unterliegen heutzutage allerdings strengeren Gesetzen als jene gemeinnützigen Anstalten.

Funktionsweise

Durch klare Regeln bei der Beleihung, genau festgelegte Gebühren und staatliche Kontrolle der Anstalt soll ein Missbrauch verhindert werden.

Der Wert des hinterlegten Pfandes wird durch vereidigte Taxatoren festgestellt. Das Darlehen liegt einschließlich der Zinsen etwa 20 Prozent unter dem taxierten Wert. Die Zinsen liegen deutlich über dem üblichen Zinsfuß (stand Juli 2006: 3 % pro Monat, entspricht 36 % im Jahr). Über Pfand und Darlehen werden Pfandscheine ausgestellt.

Wird das Darlehen (inklusive der Zinsen) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt, wird das Pfand versteigert.

Geschichte

Das erste öffentliche Leihhaus wurde 1462 in Perugia durch den Franziskaner Barnada gegründet. Die ursprüngliche Bezeichnung war "Monti di pietà" (= Berge des Mitleids).

Das 1784 in Berlin eröffnete Königliche Leihamt wurde bis 1990 genutzt. Zurzeit gibt es in Deutschland von ehemals 35 nur noch zwei Leihämter im eigentlichen Sinn (Augsburg und Mannheim). Die Augsburger Pfandleihanstalt wurde im Jahr 1603 gegründet, die Mannheimer im Jahr 1809.

Unter kommunalem Einfluss stehen zwei weitere Einrichtungen. Das Nürnberger Leihhaus hat als Träger einen gemeinnützigen eingetragenen Verein, der unter Aufsicht der Stadt Nürnberg steht. Diese frühere Reichsstadt hat ihre Einrichtung im Jahr 1618 ins Leben gerufen. In Stuttgart wird die Pfandleihanstalt in der Rechtsform einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft geführt.

Weblinks