Liste der Baudenkmäler in Fürth-Atzenhof

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Liste der Baudenkmäler in Fürth:

Innenstadt[Anm. 1] nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W · Z

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In der Liste der Baudenkmäler in Atzenhof sind die Baudenkmäler im Fürther Ortsteil Atzenhof aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 2]

Baudenkmäler nach Straßen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Atzenhofer Straße
(Standort)
Kriegerdenkmal Kriegerdenkmal für 1914/18 und 1939/45, Sandsteinaufbau mit halbrundem Giebel und Relief eines gefallenen Kriegers, davor Eisengeländer, 1923. D-5-63-000-1628
Wikidata
Kriegerdenkmal
Atzenhofer Straße 48
(Standort)
Wohnstallhaus Zweigeschossiger giebelständiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Gesimsgliederung und Zahnschnitt-Traufgesims, bez. 1787. D-5-63-000-1483
Wikidata
Wohnstallhaus
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Charles-Lindbergh-Straße 1, 1 a, 1 b, 1 c, 1 d, 1 e, 3, 3 a, 3 b, 3 c, 3 d, 5, 5 a, 5 b, 5 c, 5 d, Flugplatzstraße 86, 86 a, 86 b
(Standort)
Ehemalige Normalflugzeughalle (Gebäude Nr. 257) des Flughafens Nürnberg-Fürth Langgestreckter Eisenbetonbau mit flachem Pultdach und vorstehenden Eisenträgern, nach Musterplänen des „K. Bauausschuss für Fliegerstationen - Berlin“, um 1917, modern verändert. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemalige Normalflugzeughalle (Gebäude Nr. 257) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße / Charles-Lindbergh-Straße
(Standort)
Ehemaliger Flughafen Nürnberg-Fürth Nach dem Zweiten Weltkrieg Monteith Barracks, um 1916 als Militärstützpunkt errichtet, 1920 bis 1933 als Flughafen in Betrieb. D-5-63-000-1624
Wikidata
Ehemaliger Flughafen Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße (an der nördlichen Ecke zur Charles-Lindbergh-Straße)
(Standort)
Ehemalige Feuerwehrstation (Gebäude Nr. 258) des Flughafens Nürnberg-Fürth Zweigeschossiger, traufseitiger und geschlämmter Backsteinbau mit Satteldach, um 1934/35. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemalige Feuerwehrstation (Gebäude Nr. 258) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße 40
(Standort)
Ehemalige Flugwerft und Hangar (Gebäude Nr. 252) des Flughafens Nürnberg-Fürth Ziegelsteinbau mit breit gelagerter Gitterfachwerk-Dachträgerkonstruktion, um 1935/40, modern verändert. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemalige Flugwerft und Hangar (Gebäude Nr. 252) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße 70
(Standort)
Ehemaliges Empfangsgebäude und Flugwerft (Gebäude Nr. 254) des Flughafens Nürnberg-Fürth Zweigeschossiger, dreiflügeliger und verputzter Stahlbetonbau mit Walmdach, mittigem Eingangspavillon mit Freitreppe an der Ostseite und großer, zwischen den Gebäudeflügeln eingespannter Halle in Eisenbeton-Bogenträger-Konstruktion, barockisierend, 1917/18, erneuert. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemaliges Empfangsgebäude und Flugwerft (Gebäude Nr. 254) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße 90
(Standort)
Ehemaliger Flugzeughangar (Gebäude Nr. 259) des Flughafens Nürnberg-Fürth Ziegelsteinbau mit breit gelagerter Gitterfachwerk-Dachträgerkonstruktion, um 1935/40, modern verändert. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemaliger Flugzeughangar (Gebäude Nr. 259) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße 100
(Standort)
Ehemaliges Flugleitgebäude (Gebäude Nr. 260) des Flughafens Nürnberg-Fürth Zweigeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit dreigeschossigem Turmanbau an der Westseite und erdgeschossigen Anbauten an der Ostseite, um 1934/35, modern verändert. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemaliges Flugleitgebäude (Gebäude Nr. 260) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Flugplatzstraße 100
(Standort)
Ehemaliger Flugzeughangar (Gebäude Nr. 261) des Flughafens Nürnberg-Fürth Ziegelsteinbau mit breit gelagerter Gitterfachwerk-Dachträgerkonstruktion, um 1935/40, modern verändert. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemaliger Flugzeughangar (Gebäude Nr. 261) des Flughafens Nürnberg-Fürth
Hans-Mangold-Straße
(Standort)
Ehemalige Kraftwagenhalle (Gebäude Nr. 279) des Flughafens Nürnberg-Fürth Langgestreckter, erdgeschossiger Satteldachbau, 1917/18. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemalige Kraftwagenhalle (Gebäude Nr. 279) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Käthe-Brand-Straße
(Standort)
Ehemaliges Materialienlager (Gebäude Nr. 280) des Flughafens Nürnberg-Fürth Langgestreckter, ein- bis zweigeschossiger und traufseitiger Satteldachbau mit rustiziertem Erdgeschoss, 1917/18. D-5-63-000-1624 zugehörig Ehemaliges Materialienlager (Gebäude Nr. 280) des Flughafens Nürnberg-Fürth
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Käthe-Brand-Straße
(Standort)
Ehemaliger Funkbunker Stollensystem in Form eines Rundgangs und eines langgestreckten Stollens in östlicher Richtung, mit zeltartigem Betonschutzdach, um 1943. D-5-63-000-1711
Wikidata
BW

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Atzenhof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
  2. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.