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Liste der Bodendenkmäler in Holzheim (bei Neu-Ulm)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Holzheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Holzheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Freilandstation des Frühmesolithikums, Siedlung des Neolithikums, Grabhügel D-7-7626-0038 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums. D-7-7626-0041 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Burgruine Neuhausen. D-7-7626-0042 BW
(Standort) Freilandstation des Spätpaläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums, D-7-7626-0047 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7626-0059 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul D-7-7626-0137 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7626-0168 BW
(Standort) Gräber des Frühmittelalters. D-7-7626-0180 BW
(Standort) Freilandstation des Spätpaläolithikums, des Frühmesolithikums und des Spätmesolithikums D-7-7626-0240 BW

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Holzheim (bei Neu-Ulm) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien